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RHÖN STIFTUNG – Eugen und Ingeborg Münch
Wieso kommen digitale Pflegeanwendungen (DiPas) nicht in die Versorgung?

Wieso kommen digitale Pflegeanwendungen (DiPas) nicht in die Versorgung?

25. November 2025

Schon nach einem Drittel der eineinhalbstündigen Diskussion bei diesem Luncheon Roundtable der Rhön Stiftung freute sich Moderator Andreas Beivers über eine „intensive und kontroverse Session“. Deren zentrale Frage lautete, warum bis heute keine einzige digitale Pflegeanwendung (DiPA) eine Zulassung bekommen hat, obwohl Pflegebedürftige schon seit 2022 einen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkassen haben. Einig waren sich die Teilnehmer darin, dass DiPAs für die Versorgung einer alternden Gesellschaft dringend notwendig sind. „Intensiv und kontrovers“ ging es jedoch bei der Antwort auf die Frage zu, wie dieser Mangel zu beheben sei.

Teilnehmer des Online-Panels waren:

  • Katrin Staffler , seit Mai 2025 Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung
  • Christine Vogler , Präsidentin des Deutschen Pflegerats und Geschäftsführerin des Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe
  • Wibke Wüstenhöfer-Eck , Fachreferentin beim GKV-Spitzenverband, Abteilung Pflege
  • Dr. Tobias Krick , Gesundheitswissenschaftler, Gründer und Geschäftsführer des Innovationsnetzwerks Healthcare iNNK
  • Julia Backhaus , Leiterin des Arbeitskreises Pflegeinnovation beim Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV)
  • Michael Schiemer , Geschäftsführer der österreichischen LICA Life Care GmbH

sowie von der Rhön Stiftung Stifter Eugen Münch, Vorstandsvorsitzender Boris Augurzky, Vorstand Bernd Griewing, Geschäftsführerin Annette Kennel und als Moderator Andreas Beivers, Leiter wissenschaftliche Projekte.

Vorab die Fakten: Rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig (Stand Dezember 2023), davon werden etwa 86 Prozent zu Hause versorgt. Gerade dort könnten digitale Anwendungen einen Mehrwert bieten für die Pflegebedürftigen selbst, aber auch für pflegende Fachkräfte und pflegende Angehörige. Für die Zulassung der DiPAs ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig. Doch während bei den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), den „Apps auf Rezept“, mittlerweile mehr als 60 Produkte gelistet sind, gibt es noch keine einzige zugelassene DiPa. Wie kann das sein?

„Deutschland hat Pflege nicht verstanden“

„Deutschland hat Pflege einfach nicht verstanden, deshalb gibt es in der Versorgung noch keine DiPAs“, ließ eine Teilnehmerin Dampf ab. Die regulatorischen Hürden für DiPAs seien zu hoch, der Nutzennachweis viel schwerer zu erbringen als bei DiGAs, beklagte sie im Einklang mit der Mehrheit der Teilnehmer. Einer kritisierte zudem, dass DiPAs mit Schwerpunkt auf Beratung von vornherein ausgeschlossen seien: „Das macht keinen Sinn“. Um den Stillstand aufzubrechen, sprachen sich mehrere Diskutanten für ein Fast-Track-Verfahren aus: „Wir brauchen jetzt die Möglichkeit, DiPAs ein Jahr lang in der Versorgung zu testen. Auf dieser Grundlage kann man dann entscheiden, ob sie einen Nutzen stiften oder eben nicht.“

Versteckte Wirtschaftsförderung zulasten der Versicherten?

Soweit die fast einhellige Problemanalyse. Kontrovers wurde jedoch darüber debattiert, ob DiPAs schon während ihrer Erprobungsphase vergütet werden sollten. Eine Stimme sah darin eine ungerechtfertigte Wirtschaftsförderung zulasten der Versicherten. „Und auch mit Blick auf die Pflegebedürftigen kann es nicht darum gehen, jetzt per Fast-Track-Verfahren ganz viele DiPAs in die Versorgung zu bringen, von denen wir den pflegerischen Nutzen noch nicht kennen.“ Stelle sich der während der Erprobungsphase nicht heraus, hätten die Versicherten umsonst bezahlt, „das Geld ist dann weg.“

Dem hielten mehr als ein Teilnehmer entgegen, dass DiPA-Entwickler durch die geforderten Studien in großem Umfang in Vorleistung gehen müssten. „Wer soll überhaupt noch DiPAs entwickeln und etablieren, wenn das de facto nicht finanzierbar ist“, fragte eine Teilnehmerin und rückte falsche Vorstellungen zurecht: „Wer im großen Stil Geld verdienen will, ist wahrscheinlich in einer anderen Branche als der Pflege unterwegs.“ Wenn man digitale Innovationen in der Pflege wolle, brauche es dafür eine realistische Finanzierung.

Eine solche präsentierte ein Teilnehmer der Online-Debatte ad hoc: Warum nicht DiPAs einem rudimentären Sicherheitscheck unterziehen und sie dann „im Sinne der Marktlogik“ den Betroffenen zugänglich machen? „Sie könnten eine Zuzahlung zum Pflegegeld bekommen, so dass sie selbst nur noch fünf oder zehn Euro pro Monat dazugeben müssten. So würde sich ganz schnell zeigen, welche DiPAs nach dem Urteil der Nutzer hilfreich sind und welche nicht.“

Fast-Track? Slow-Track! No-track!! Yes-Track!!!

Tatsächlich, räumte eine Teilnehmerin ein, gebe es so genannte Schwiegersohn-Apps (oder sollte man sie besser Enkel-Apps nennen?) mit sehr zweifelhaftem Nutzen und fragwürdiger Sicherheit, deshalb brauche es selbstverständlich einen regulierten Markt. Dennoch sei jetzt das Fast-Track-Verfahren geboten: „Wir können nicht noch fünf Jahre warten, bis die erste DiPA gelistet ist.“ Ein anderer Diskutant mahnte ebenfalls, das Zeitfenster werde kleiner: Wenn absehbar sieben bis acht Millionen Pflegebedürftige versorgt werden müssten, davon mehr als 80 Prozent zu Hause, sei doch klar, „dass die Menschen sich digitale Lösungen holen. Und wenn es wegen Überregulierung keine deutschen oder europäischen DiPAs gibt, holen sich die Menschen eben Angebote von Amazon, Google & Co.“

Dem sprang ein Teilnehmer bei: „Wir sind nicht mal auf einem Slow-Track, sondern auf einem No-Track. Denn so wie die Lage im Moment ist, wird gar nichts passieren.“ Er verstehe die Bedenken der ungerechtfertigten Wirtschaftsförderung, dennoch müsse man die Situation einem Realitätscheck unterziehen, und dann komme man unweigerlich zur Schlussfolgerung: „Wir müssen einen anderen Weg finden, um überhaupt erstmal einen Yes-Track zu eröffnen.“

Ein Blick nach Österreich lieferte die Erkenntnis, dass pflegende Angehörige eine zentrale Rolle bei der digitalen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen spielen müssen. Eine App im Nachbarland richtet sich deshalb vor allem an diesen Personenkreis – bis hin zu Hilfsangeboten für den gar nicht so unwahrscheinlichen Fall, dass sie selbst an die Grenzen ihrer Belastbarkeit geraten. Die App erlaubt es allen an der Pflege beteiligten Personen, auf einen gemeinsamen Datensatz zuzugreifen vom Wundmanager über Pflegefachkräfte bis zum Apotheker. So hilft das digitale Tool, das 15 Euro im Monat kostet, etwa beim Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt und erzielt durch die oft kürzere stationäre Versorgung große Kosteneinsparungen.

Knackpunkt: technische und Handlungskompetenzen für Pflegekräfte

Ein Teilnehmer mit tiefem Einblick in die Praxis bestätigte: Gerade bei den Prozessen nach der stationären Behandlung komme es häufig zu Medikamentenverwechslungen, Übertragungsfehlern oder verpassten Terminen. DiPAs könnten hier große Dienste leisten, allerdings stelle sich damit umso drängender die Frage, ob und wie Pflegefachkräfte in ihren Ausbildungen auf die digitale Welt vorbereitet würden? Die Antwort lieferte eine Kennerin: Für Auszubildende und Bachelor-Studierende seien leider nur zwölf Lerneinheiten vorgesehen. Es gehe aber nicht nur um technische Kompetenzen, sondern auch – und noch wichtiger – um Handlungskompetenzen, wie sie im „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ gerade neu geregelt werden. „Wir werden keine Apps mit einer vollen Verantwortung in die Umsetzung kriegen, wenn wir die Handlungskompetenzen dafür nicht bekommen. Und das, was jetzt im Berufserweiterungsgesetz steht, reicht dafür nicht aus.“ Eine Expertin unterstützte diese Einschätzung: „Pflegefachpersonen werden perspektivisch auch in der erweiterten Beratung als Lotse für die Angehörigen gebraucht werden – gerade wenn es darum geht, Apps zu erklären und in sie einzuführen. Wenn sich das Berufsbild entsprechend weiterentwickelt, kann das sehr spannend für den Berufszweig sein. Aber natürlich muss das auch vergütet werden.“